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LRS

Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) an der Realschule Baden-Baden

Viele Kinder in Deutschland leiden unter einer Lese-Rechtschreibschwäche. Die Effektivität von frühzeitig einsetzenden Hilfen und von symptomspezifischen Fördermethoden ist gut belegt. Deshalb führen wir an der Realschule Baden-Baden zu Beginn des Schuljahres ein entsprechendes Diagnoseverfahren durch, um gezielte Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Klassenkonferenz entscheidet unter Vorsitz des Schulleiters über die Feststellung von LRS und die Gewährung eines „Ausgleichs“. Die Klassenkonferenz stellt fest, ob bei einer Schülerin bzw. einem Schüler aufgrund ihrer/seiner Leistungen, die im Lesen und Rechtschreiben dauerhaft geringer als „ausreichend“ sein müssen, eine Lese- und Rechtschreibschwäche im Fach Deutsch und/oder der Fremdsprache vorliegt.

Ist eine Lese- und Rechtschreibschwäche durch die Klassenkonferenz attestiert, wird die Lese- und Rechtschreibnote generell und im Fach Deutsch und/oder Englisch im Besonderen zurückhaltend gewichtet.

Im Fach Deutsch werden zur Dokumentation des Lernfortschritts nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben entweder als Ersatz oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert.

Im Einzelfall kann die Lehrkraft eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren (z. B. anstatt einer Nachschrift).

Die Erziehungsberechtigten werden von dem Beschluss der Klassenkonferenz in Kenntnis gesetzt. Für einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis („Die Rechtschreibenote wurde aufgrund einer Lese- und Rechtschreibschwäche im Fach Deutsch (Englisch) zurückhaltend gewichtet“) müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift geben.

Wünschen die Erziehungsberechtigten somit eine notenmäßige Berücksichtigung der Lese- und Rechtschreibschwäche ihres Kindes, muss dies im Zeugnis vermerkt werden. Ohne das Einverständnis der Eltern kann diese Maßnahme nicht erfolgen. Die Erziehungsberechtigten können auch darauf verzichten.

In den 5. und 6. Klassen wird anschließend die Förderwürdigkeit einer Schülerin bzw. eines Schülers beschlossen. Diese Maßnahmen finden an der Realschule Baden-Baden statt. Da die Teilnahme an der LRS-Förderung freiwillig ist, sind die Erziehungsberechtigten, im Falle der Nichtteilnahme dazu verpflichtet, ihr Kind durch außerschulische Maßnahmen entsprechend zu fördern.

Wird der Kurs an der Schule besucht, so wird diese Maßnahme im Zeugnis vermerkt, wofür ebenfalls das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen muss.

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