LRS

Um Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) frühzeitig zu erkennen, führt die Realschule Baden-Baden zu Schuljahresbeginn ein Diagnoseverfahren durch. Die Klassenkonferenz entscheidet über LRS-Feststellung und Nachteilsausgleich. Bei attestierter LRS wird die Rechtschreibnote zurückhaltend gewichtet, im Fach Deutsch teils schriftlich erläutert. Lehrkräfte können alternative Aufgaben stellen. Eltern müssen einer Zeugnisvermerkung zustimmen oder können verzichten. In den Klassen 5 und 6 wird die Förderwürdigkeit geprüft. Die Teilnahme an der schulischen LRS-Förderung ist freiwillig, bei Nichtteilnahme sind Eltern zur externen Förderung verpflichtet. Schulische Förderung wird im Zeugnis vermerkt, erfordert aber das Einverständnis der Eltern.

Bei Rückfragen sprechen Sie bitte den Deutsch-Fachlehrer an.