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Guten Tag liebe Eltern,
hier finden Sie Informationen und Dokumente, die Sie für die Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule benötigen.
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Uns ist der Datenschutz sehr wichtig.
Bitte geben Sie uns die Chance Bilder auf unserer Homepage zu veröffentlichen um das lebendige Schulleben abzubilden.
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Krankmeldung bitte per Mail an krankmeldung.rs@baden-baden.de
Immer wieder kommt es vor, dass Lehrkräfte Entschuldigungsschreiben erhalten, welche aufgrund ihrer Größe nur schwer zu archivieren sind; oder aber es fehlt die notwendige Angabe eines Grundes für das Fernbleiben vom Unterricht, aufgrund dessen wir als Schule dann die Schülerin/den Schüler entschuldigen können.
Verstehen Sie die folgende Entschuldigungsvorlage bitte als Angebot. Selbstverständlich dürfen Sie auch weiterhin ein eigenes Entschuldigungsschreiben verfassen.
Immer wieder kommt es vor, dass Lehrkräfte Entschuldigungsschreiben erhalten, welche aufgrund ihrer Größe nur schwer zu archivieren sind; oder aber es fehlt die notwendige Angabe eines Grundes für das Fernbleiben vom Unterricht, aufgrund dessen wir als Schule dann die Schülerin/den Schüler entschuldigen können.
Verstehen Sie die folgende Entschuldigungsvorlage bitte als Angebot. Selbstverständlich dürfen Sie auch weiterhin ein eigenes Entschuldigungsschreiben verfassen.
Unterrichtsbefreiung vor Ferienabschnitten
Bitte sehen Sie von Anträgen auf Befreiung vom Unterricht ab, wenn der Zeitraum unmittelbar an die Ferien angrenzt. Derartige „Ferienverlängerungen“ sind per Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. (Anmerkung: Uns ist durchaus bewusst, dass die Flüge 2-3 Tage vor Beginn der einzelnen Schulferien nur die Hälfte kosten :-)). Die Schule ist von Rechts wegen verpflichtet, die Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung beim Landratsamt anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass an Flughäfen in den entsprechenden Zeiträumen mittlerweile häufig Polizeikontrollen durchgeführt werden, wenn Eltern mit schulpflichtigen Kindern während der Schulzeit ausreisen wollen.
Bitte sehen Sie von Anträgen auf Befreiung vom Unterricht ab, wenn der Zeitraum unmittelbar an die Ferien angrenzt. Derartige „Ferienverlängerungen“ sind per Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. (Anmerkung: Uns ist durchaus bewusst, dass die Flüge 2-3 Tage vor Beginn der einzelnen Schulferien nur die Hälfte kosten :-)). Die Schule ist von Rechts wegen verpflichtet, die Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung beim Landratsamt anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass an Flughäfen in den entsprechenden Zeiträumen mittlerweile häufig Polizeikontrollen durchgeführt werden, wenn Eltern mit schulpflichtigen Kindern während der Schulzeit ausreisen wollen.